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ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB).

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Werk91 GmbH ist eine Agentur (nachfolgend «Agentur»), die insbesondere in den Bereichen Grafik, Marketingkommunikation, Branding und Beratung tätig ist. Mit ihr abgeschlossene Verträge unterliegen den Bestimmungen des einfachen Auftrags nach Art. 394 Obligationenrecht.

 

Die vorliegenden AGB regeln sämtliche Beziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). 

1.0 LEISTUNGEN DER AGENTUR

Die Agentur erbringt ihre Dienstleistung gemäss ihrer Offerte oder in einem separaten Vertrag, welcher mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Ohne schriftlichen oder mündlichen Äusserungen eines Wunsches für eine Offerte, wird nach Aufwand verrechnet. 

2.0 SORGFALTSPFLICHTEN, GESCHÄFTSGEHEIMNIS

Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. 

3.0 URHEBERRECHT

Die Urheberrechte an allen von der Agentur geschaffenen Werken (Ideen, Kommunikationskonzepte, Gestaltungsvorschläge, Logos, grafische Entwürfe und Skizzen, Texte, Bilder, Fotos, Filme, Etiketten, Verpackungen, Anzeigen, Plakate etc.) gehören der Agentur. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen (Stand 1. Januar 2017). Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis der Agentur nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen und zu veröffentlichen. 

 

Durch eine Rahmenvereinbarung in schriftlicher Form kann im gegenseitigen Einverständnis eine neue Abmachung zum Urheberrecht getroffen werden, im Rahmen dessen, was gesetzlich möglich und zulässig ist.

3.1 NUTZUNGSUMFANG UND -RECHTE

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung allenfalls zu entschädigen. Ob eine Entschädigung zu tätigen ist, liegt im Ermessen der Agentur.

3.2 SOFTWARE, PROGRAMMIERUNG

Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress oder Typo3) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmieren Partner-Agenturen im Aufgtrag der Agentur eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Partner-Agentur. Die Fristen für Wartungs- und Supportarbeiten werden mit dem Auftraggeber speziell vereinbart.

 

Die Agentur nutzt die Plattform Wix.com zur Erstellung von Webseiten für ihren Auftraggeber. Die anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber weitergeleitet. Bei Kostenänderungen wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt. Dieser hat die neuen Kosten zu tragen. Urheberrechte der Software bleiben bei Wix.com. Der Auftraggeber wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Back-up-Funktion der erstellten Webseite inkl. sämtlicher darauf gespeicherten Daten, eingeschränkt ist. Dies bedeutet, dass Vorversionen zurückgeholt werden können, jedoch bei einem allfälligen Shut-down der Plattform, die Webseite möglicherweise verloren gehen könnte. Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Haftung. Zusätzliche sich daraus ergebende Aufwände werden dem Auftraggeber verrechnet.

4.0 BEIZUG DRITTER

Die Agentur ist berechtigt, Dritte, deren Leistungen die Agentur für die Auftragsabwicklung benötigt, auf Rechnung des Auftraggebers beizuziehen. Die auf den Namen des Auftraggebers ausgestellten Rechnungen Dritter werden von der Agentur geprüft und an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Agentur ist auch berechtigt, ihre Leistungen und die Leistungen Dritter auf eine Gesamtrechnung zu nehmen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Agentur stellt sicher, dass die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter gewährleistet ist. Jedoch haftet die Agentur nicht für die Richtigkeit und Bezahlung von Rechnungen Dritter.

5.0 WERKE DRITTER

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter, welche die Agentur vom Auftraggeber erhält, kann die Agentur ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis seitens des Auftraggebers in guten Treuen davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten widererwarten dennoch Dritte Rechtsansprüche geltend machen, so übernimmt der Auftraggeber alle Kosten, die für die Abwendung dieser Ansprüche anfallen.

 

Die Agentur gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, insbesondere im Rahmen dessen, was gesetzlich und aufgrund allfälliger Wahrnehmungsverträge zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften möglich und zulässig ist. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, bei deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist. 

 

Wenn die Agentur im Rahmen der Auftragserfüllung, stellvertretend für den Auftraggeber Bildlizenzen oder sonstige Drittrechte erwirbt, so wird der Auftraggeber über die dafür geltende Vergütung, Laufzeit, Umfang und Einschränkungen informiert. Jeder weitergehende Rechteerwerb für Nutzungen darüber hinaus (z.B. zeitlich, räumlich, örtlich) sowie die Einhaltung der Ablauffrist der Nutzung obliegt dem Kunden.

6.0 HAFTUNG

Die Haftung der Agentur für eigenes Handeln wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die Agentur nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen Dritter und für aus solchen Mängeln entstandene Schäden.

7.0 HONORAR

7.1 AUFTRAGSVORBESPRECHUNG

Die erste Besprechung für einen Auftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Verhandlungen und Vorleistungen sowie das Erarbeiten von umfangreichen Offerten und Beratungen sind entschädigungspflichtig.

7.2 HONORARABRECHNUNG

Das Honorar der Agentur bemisst sich nach Zeitaufwand oder durch eine Pauschale, welche nach Offerte vereinbart wurde.

7.3 PRÄSENTATION, PITCH

Die Agentur erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. Für die Ausarbeitung von Vorschlägen (wie z.B. Pitch) über geplante Aktivitäten ist die Agentur berechtigt, ein Honorar zu verlangen. Das Honorar bemisst sich nach Massgabe eines separaten Vertrages oder, wenn ein solcher fehlt, nach Massgabe der Offerte. Fehlt sowohl ein Vertrag als auch eine Offerte, bemisst sich das Honorar nach einem Stundenaufwand von CHF 140.00.

7.4 REDUKTION ODER ANNULLIERUNG DES AUFTRAGES

Wird ein Auftrag umfangmässig reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit. Darüber hinaus hat die Agentur das Recht: a) auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen von Dritten; b) auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden; c) ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden. Das jeweilige Honorar liegt im Ermessen der Agentur; d) auf Entschädigung für entgangene Aufträge.

7.5 ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

Der Auftraggeber hat Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei fehlender Angabe eines Fälligkeitsdatums oder einer Zahlungsfrist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Datum der Rechnung. Bei grossem Projektumfang können angemessene Teilzahlungen in Rechnung gestellt werden.

7.6 MEHRWERTSTEUER

Bei den von der Agentur erstellten Offerten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen. Weitere Honorar- und Preisangaben verstehen sich exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie allenfalls weitere gesetzlich geschuldete Abgaben oder Gebühren.

8.0 DATEN UND UNTERLAGEN

Die Agentur ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, Daten usw. für die Dauer von fünf Jahren nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit.

9.0 ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern; neue AGB werden auch für bestehende Vertragsverhältnisse unmittelbar wirksam. Diese AGB sowie alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Agentur unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Agentur.

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